Immobilien Bischof (iBi) ist ein auf den land- und forstwirtschaftlichen Bereich sowie den großvolumigen Anlagen- und Gewerbesektor spezialisiertes Immobilienmakler-Unternehmen in Judenburg und Wien. Es wurde Anfang der 1990er Jahre von Klaus Bischof (49) gegründet und entwickelte sich seither zum marktführenden Immobilienbüro in diesem Bereich. Seit Gründung wurden der Kauf und Verkauf von über 100.000 ha Wald abgewickelt.

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Weidwerk-Artikel "Der Traum von der Eigenjagd"

Eine generationenübergreifende, solide Wertanlage und das Jagdgebiet im eigenen Besitz: Was für viele Jäger nach wie vor ein scheinbar unerfüllbarer Traum ist, lässt sich mittlerweile mit leistbaren Modellen wie etwa in Form von Eigentümergemeinschaften verwirklichen: die Eigenjagd. Der Kauf einer Jagd ist allerdings mit rechtlichen Besonderheiten verknüpft, die es zu beachten gilt. Hinzu kommen auch steuerliche, versicherungsrechtliche und allenfalls sogar denkmalschutzrechtliche Aspekte, die gesondert geprüft werden müssen.

 

KAUFMOTIVE

Eine grundbuchsichere Anlage mit nachwachsendem Rohstoff und nachhaltiger Wertsteigerung, die mitunter auch der Familie in der Freizeit zur Erholung dienen kann – die persönlichen Beweggründe für den Erwerb einer Eigenjagd sind vielfältig. Das weiß auch Klaus Bischof, Geschäftsführer von Bischof Immobilien mit Sitz in Wien und Judenburg, Stmk., der sich in den letzten zwei Jahrzehnten als Marktführer im Bereich Land- und Forstwirtschaft etabliert hat. „Unsere Kunden haben ganz unterschiedliche Motive, wenn es um den Kauf einer Eigenjagd geht. Im Vordergrund stehen meist die grundbuchsichere, solide Wertanlage sowie die Möglichkeit, selbst frei über die Jagd zu verfügen und entsprechende Jagdeinladungen aussprechen zu können.“

 

Auch für Leopold Pfeffer, Baumeister im Ruhestand und selbst Eigentümer eines Forst- sowie eines Jagdreviers in der Steiermark und in Kärnten, lagen die Gründe für das Investment in ein eigenes Jagdgebiet klar auf der Hand:  „Im Mittelpunkt steht natürlich die Passion Jagd, aber auch das Betreiben der Fortwirtschaft, denn diese ist ein lukrativer Wirtschaftszweig wie viele andere auch. Darüber hinaus stellt die Jagd eine sichere Geldanlage – etwa im Gegensatz zu spekulativen Aktien – dar, von der auch die nachfolgenden Generationen noch profitieren.“

 

FINANZIERUNGSMODELLE

Dass der Traum vom eigenen Jagdgebiet für viele passionierte Jäger meist unerfüllt bleibt, liegt nicht zuletzt an den hohen Kosten: Eine Eigenjagd zu erwerben, ist nicht gerade billig. „Mittlerweile gibt es aber einige attraktive Finanzierungsmodelle, in denen sich etwa mehrere Personen zu einer Jagd- oder Agrargemeinschaft zusammenschließen und so gemeinsam eine Eigenjagd erwerben“, zeigt Immobilienexperte Bischof eine Möglichkeit der gemeinsamen Finanzierung auf, um so den Traum von der Eigenjagd in greifbare Nähe zu rücken. Mit dem Erwerb alleine ist es allerdings noch nicht getan, da es hier vor allem bei der rechtlichen Abwicklung des Kaufes besondere Aspekte gibt, die man als Käufer beachten muss, wie Klaus Bischof explizit betont: „Der Kauf einer Eigenjagd sollte nicht ohne das Einbeziehen eines Rechtsbeistandes mit speziellen Kenntnissen auf diesem Fachgebiet erfolgen, da viele – durchwegs auch schwierige – Rechtsfragen im Vorfeld abzuklären sind.“

 

Ein solcher Experte auf diesem Gebiet ist der Wiener Rechtsanwalt Guido Zorn, der über die einzelnen Schritte auf dem Weg zur Eigenjagd Auskunft gibt: „Zuallererst ist die Einsichtnahme in das Grundbuch wichtig, um sich einen ersten Überblick darüber zu verschaffen, welche Geldlasten bzw. sonstige Lasten auf einer bestimmten Liegenschaft haften. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, muss der potenzielle Käufer prüfen, ob der Verkäufer der Eigenjagd auch tatsächlich Eigentümer der Liegenschaft ist.“ Weitere Schritte auf dem Weg zum eigenen Jagdgebiet sind die Überprüfung der Flächenwidmung, des Flächenausmaßes sowie die behördliche Feststellung, ob rechtlich gesehen überhaupt eine „Eigenjagd“ im Sinne des Jagdgesetzes vorliegt. „Von besonderer Bedeutung ist die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Erwerbes, denn der Kaufvertrag selbst ist erst mit dieser Genehmigung rechtswirksam. Hier gibt es unterschiedliche Anforderungen für Land- und Forstwirte und solche Personen, die das noch nicht sind. Beim Ersterwerb einer Eigenjagd werden die Voraussetzungen daher grundsätzlich strenger geprüft“, weist Mag. Zorn auf mögliche rechtliche Hindernisse auf dem Weg zur Eigenjagd hin und rät zudem: „Achtsamkeit ist für den Käufer beim Erwerb einer Jagd bzw. eines Forstes auch in puncto Dienstbarkeiten wie Weide-, Streu- oder Patronatsrechten, Zufahrten, Wegbeteiligungen und dem Einheitswert bzw. der Ertragsmesszahl, geboten.“

RECHTE DES BESITZERS

Weiters müssen Aspekte, wie die Bestockung des Waldes, Zuwachs und Jahreseinschlag sowie etwaige Wasserquellen bzw. Wasserrechte mitbedacht werden. Doch welche Rechte hat der Besitzer mit dem Erwerb einer Jagd eigentlich inne? Rechtsanwalt Zorn erklärt: „Der Eigentümer einer Jagd hat grundsätzlich umfassende Rechte, unterliegt jedoch – wie das Eigentumsrecht insgesamt – öffentlich-rechtlichen Beschränkungen sowie privatrechtlichen Einschränkungen, beispielsweise den Wegerechten für Dritte. Die Ausübung einer Jagd steht dem Eigentümer nur dann zu, wenn er über die erforderlichen Befähigungen verfügt.“

 

Für viele Eigentümer sei auch die Verpachtung der Eigenjagd durchaus attraktiv, wie Klaus Bischof betont. Allerdings seien auch hier genaue Rechtsvorschriften gegeben: „Bei der Verpachtung der Eigenjagd handelt es sich üblicherweise um die Vergabe des Abschussrechtes, wobei sich die Rechte des ‚Jagdpächters‘ auf die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd beschränken. Sonstige rechtliche Nutzungsmöglichkeiten stehen dem Jagdpächter grundsätzlich nicht zu“, ergänzt Bischof.

 

ZUSAMMENFASSEND

Auf dem Weg zum eigenen Jagdrevier gilt es demnach nicht nur finanzielle Hürden zu meistern, sondern auch etliche rechtliche Aspekte zu bedenken. Die wichtigsten Punkte beim Erwerb einer Eigenjagd fasst der Profi abschließend zusammen: „Beim Erwerb einer Jagd bzw. eines Forstes muss der Käufer unbedingt auf die gegebenen Rechtsverhältnisse, den Grundbucheintrag, mögliche Zufahrten und Wegbeteiligungen an der Liegenschaft, die Bestockung des Waldes, dessen Zuwachs und Jahreseinschlag sowie auf Zahlungsansprüche durch Pachtverhältnisse achten.“

Oftmals bleibt der eigene Jagdbesitz nur eine Träumerei, doch auch Träume können Wirklichkeit werden –  und gehen diese letzlich doch in Erfüllung, ist es ratsam, Experten zurate zu ziehen und Rechtsfragen bereits im Vorfeld abzuklären, die beim Erwerb einer Eigenjagd jeweils individuell geklärt werden müssen.

 

TIPPS VOM PROFI

Wer eine grundbuchsichere, solide und zugleich generationenübergreifende Wertanlage erwerben möchte, muss 7 Punkte „auf dem Weg zur Eigenjagd“ beachten:

 

  • Grundbuch: Die Einsicht in das Grundbuch ist besonders wichtig, um sich einen ersten Überblick über gegebene Rechtsverhältnisse der Liegenschaft zu verschaffen.
  • Dienstbarkeiten: Eine Dienstbarkeit ist beispielsweise das Recht Dritter, einen Weg zu benutzen, was vom Eigentümer einer Liegenschaft geduldet werden muss. Dazu zählen auch Weide-, Streu- und Patronatsrechte.
  • Zufahrt, Wegbeteiligungen: Der Besitzer einer Eigenjagd unterliegt einerseits privatrechtlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Wegerechte für Dritte,  ihm können aber auch Wegerechte über fremde Grundstücke zukommen.
  • Bestockung des Waldes, Zuwachs, Jahreseinschlag: Die Beurteilung des Forstbestandes ist eine wirtschaftliche Frage, die durch einen forstwirtschaftlichen Fachmann zu beurteilen ist.
  • Einheitswert bzw. Ertragsmesszahl: Diese Parameter geben Auskunft über die steuerliche Bemessung der Steuerabgaben beim Betrieb einer Forstwirtschaft.
  • Wasserquellen bzw. Wasserrechte: Wenn Wasserquellen am Grundstück vorhanden sind, müssen vor dem Erwerb unbedingt die jeweiligen Wasserrechte geprüft werden.
  • Pachtverhältnisse und Zahlungsansprüche: Bei der Verpachtung der Eigenjagd handelt es sich grundsätzlich nur um die Vergabe des Abschussrechtes. Sonstige rechtliche Nutzungsmöglichkeiten stehen dem Jagdpächter üblicherweise nicht zu.

 

Klaus Bischof ist Gründer und Geschäftsführer von Bischof Immobilien mit Sitz in Wien und Judenburg, Stmk. Das Unternehmen ist österreichischer Marktführer für die Vermittlung von Land- und Forstwirtschaften sowie Eigenjagden. Zu den erfolgreichen und prominenten Vermittlungen zählt etwa die Ende 2017 den Besitzer wechselnde rund 5.500 ha große „Rothschild-Jagd“ in Niederösterreich.